Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
163_1963 AT

163. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Burgenland.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 163. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Burgenland.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 155/1960, wird mit Zustimmung

des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Im Lande Burgenland sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →