163_1961
AT
163. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung, betreffend überwachte Lufträume.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 163. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung, betreffend überwachte Lufträume.
1961_163_0 163. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung, betreffend überwachte Lufträume.
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 3 des Luftfahrtgesetzes, BGBl.
Nr. 253/1957, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Landesverteidigung verordnet
Artikel I.
Die Verordnung, betreffend überwachte Lufträume,
BGBl. 199/1959, in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 289/1960 wird geändert wie
folgt
Im § 23 ist die Zeitangabe „30. Juni 1961"
durch die Zeitangabe „31. Dezember 1961" zu
ersetzen.
Artikel II.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1961 in
Kraft.