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163_1961 AT

163. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung, betreffend überwachte Lufträume.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 163. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung, betreffend überwachte Lufträume.

Auf Grund des § 3 des Luftfahrtgesetzes, BGBl.

Nr. 253/1957, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesministerium für Landesverteidigung verordnet

Artikel I.

Die Verordnung, betreffend überwachte Lufträume,

BGBl. 199/1959, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 289/1960 wird geändert wie

folgt

Im § 23 ist die Zeitangabe „30. Juni 1961"

durch die Zeitangabe „31. Dezember 1961" zu

ersetzen.

Artikel II.

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1961 in

Kraft.

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