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162_2001 AT

162. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 162. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande

hat die Slowakei am 7. November 2000 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen

Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. Nr. 512/1988, letzte Kundmachung des

Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 165/2000) hinterlegt.

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die Slowakei nachstehenden Vorbehalt

erklärt

Die Slowakei macht von der Möglichkeit Gebrauch, einen Vorbehalt nach Art. 42 des Übereinkommens

abzugeben und erklärt gemäß Art. 26 Abs. 3, dass sie sich nur insoweit gebunden erachtet, die

sich aus der Beigebung eines Rechtsanwalts oder aus einem Gerichtsverfahren ergebenden Kosten im

Sinne des Art. 26 Abs. 2 zu übernehmen, als diese Kosten durch ihr System der Verfahrenshilfe gedeckt

sind.

Gemäß Art. 6 hat die Slowakei als zentrale Behörde bestimmt

The Centre for International Legal Protection of Children and Youth in Bratislava

Einer weiteren Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der

Niederlande zufolge hat Kanada am 26. Oktober 2000 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf

Nunavut ausgedehnt, nachstehenden Vorbehalt abgegeben und erklärt, dass das Übereinkommen nunmehr

auf alle Hoheitsgebiete Kanadas ausgedehnt ist

Vorbehalt

Gemäß den Bestimmungen der Art. 42 und 26 Abs. 3 erklärt Kanada, dass es bei Anträgen

hinsichtlich Nunavut die Kosten im Sinne des Art. 26 Abs. 2 nur insoweit übernimmt, als diese Kosten

durch das System der Verfahrenshilfe von Nunavut gedeckt sind.

Gemäß Art. 6 Abs. 2 hat Kanada als zentrale Behörde für Nunavut bestimmt

Minister of Justice and Attorney General for Nunavut

P.O.BOX 2410

Iqaluit, Nunavut

XOA OHO

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