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162_1985 AT

162. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 162. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Zur Durchführung des Übereinkommens betreffend

die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen,

BGBl. Nr. 346/1975, wird in Verbindung

mit dem Punzierungsgesetz, BGBl.

Nr. 68/1954, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 184/1965 und BGBl. Nr. 222/1967 verordnet

Der Anhang A der Verordnung vom 27. Juni

1975, BGBl. Nr. 358, zur Durchführung des Übereinkommens

betreffend die Prüfung und Bezeichnung

von Edelmetallgegenständen in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 512/1975 und BGBl.

Nr. 349/1976 wird im Sinne des § 4 Abs. 4 genannter

Verordnung wie folgt geändert

Nach Punkt V sind die folgenden Punkte VI,

VII und VIII anzufügen

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