162. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn im Bereich der Gemeinden Eben im Pongau, Flachau, Zederhaus und St. Michael im Lungau
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der A 10 Tauern Autobahn
wird im Bereich der Gemeinden Eben im
Pongau, Flachau, Zederhaus und St. Michael im
Lungau wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
westlich des Ortes Eben mit einem provisorischen
Anschluß an die Ennstal Straße B 112
und führt im weiteren Verlauf in südöstlicher
Richtung über das Hochmoor der Enns. Hier
liegt der Knoten mit der S 8 Ennstal Straße.
Die B 163 Wagrainer Straße wird bei Plan-
km 64 gequert. Die Trasse führt an der östlichen
Talflanke, wo bei Plan-km 66,5 die
Anschlußstelle Flachau situiert ist, vorbei am Ort
Flachau und erreicht nach mehrmaligen Talquerungen
bei Plan-km 80,5 das Tauerntunnel-
Nordportal. Von hier wird der Tauernhauptkamm
in einem 6,4 km langen Tunnel durchstoßen
und in weiterer Folge nach mehrmaliger
Querung des Zederhaustales der Ort Zederhaus
westlich umfahren. Eineinhalb Kilometer nördlich
von Zederhaus liegt die Halbanschlußstelle
Zederhaus. Nach öfteren Querungen des Zederhaustales
wird die Ortschaft Fell westlich und
die Ortschaft Oberweißburg östlich umfahren.
Bei Plan-km 104 liegt die Anschlußstelle Murtal
mit dem zentralen Mautbahnhof. Östlich des
Ortes Schellgaden wird bei Plan-km 105,8 das
Katschbergtunnel-Nordportal erreicht, von wo
aus der Katschberg in nordsüdlicher Richtung in
einem 5,4 km langen Tunnel nach Gries, Rennweg
durchstoßen wird.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus den
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Salzburger Landesregierung
und bei den Gemeinden Eben im Pongau,
Flachau, Zederhaus und St. Michael im Lungau
aufliegenden Planunterlagen zu ersehen.
§ 15 des Bundesstraßengesetzes 1971 findet
auf die oben angeführten Straßenteile Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes
nach Abs. 2 betragen 75 m beiderseits
der künftigen Straßenachse.