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162_1959 AT

162. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Israels über die Ergänzung des Luftverkehrsabkommens zwischen Österreich und Israel.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 162. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Israels über die Ergänzung des Luftverkehrsabkommens zwischen Österreich und Israel.

Die Österreichische Bundesregierung und die

israelische Regierung sind übereingekommen, daß

die gemäß Artikel 1 Absatz b des österreichisch-

israelischen Luftverkehrsabkommens vom

17. November 1955, BGBl. Nr. 20/1956, beiderseits

namhaft gemachten Luftbeförderungsunternehmen

zusätzlich zu den im Abschnitt A des

Anhangs zum genannten Abkommen enthaltenen

Rechten auch das Redit haben werden, das Gebiet

des anderen vertragschließenden Teiles ohne

Zwischenlandung zu überfliegen, vorausgesetzt,

daß die Luftbeförderungsunternehmen hierbei

die Bestimmungen des Artikel VI Absatz a des

Abkommens einhalten.

Das vorliegende Übereinkommen wurde durch

Notenwechsel vom 17. Jänner 1956 zwischen dem

israelischen Außenministerium und dem damaligen

österreichischen Generalkonsulat in Tel Aviv

abgeschlossen und ist am gleichen Tage in Kraft

getreten.

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