162. Bundesgesetz: Gewährung eines Bundeszuschusses an das Burgenland aus Anlaß der 30jährigen Zugehörigkeit zu Österreich.
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Dem Burgenland wird aus Anlaß der
30jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich
aus Bundesmitteln ein Zuschuß von zehn
Millionen Schilling gewährt. Von diesem Zuschuß
sind fünf Millionen Schilling für den Neubau
der Hauptschulgebäude in Frauenkirchen,
Mattersburg und Eberau, drei Millionen Schilling
für die Fortführung des Baues der Landes-
Lungenheilstätte am Hirschenstein und zwei
Millionen Schilling für den weiteren Ausbau des
Kurortes Bad Tatzmannsdorf zu verwenden.
§ 2. Die Überprüfung der widmungsgemäßen
Verwendung des Bundeszuschusses bleibt dem
Bundesministerium für Finanzen vorbehalten.
§ 3. Die haushaltsmäßige Verrechnung des
Bundeszuschusses wird dem Lande und den betroffenen
Gemeinden zur Bedingung gemacht.
§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.