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161_1994 AT

161. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 161. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Estland am 3. Mai 1993 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 138/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 786/1993) hinterlegt und haben nachstehende Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten

Staaten mit Wirksamkeit vom

Bosnien-Herzegowina 6. März 1992

Slowakei 1. Jänner 1993

Tschechische Republik 1. Jänner 1993

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