161_1990
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161. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 161. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
1990_161_0 161. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat die Türkei das Europäische Abkommen
über die Regelung des Personenverkehrs zwischen
den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl.
Nr. 175/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 67/1990) gemäß Art. 7 des
Abkommens im Verhältnis zu Österreich mit
Wirksamkeit vom 18. Jänner 1990 für die Dauer von
drei Monaten ausgesetzt.