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161_1990 AT

161. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 161. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat die Türkei das Europäische Abkommen

über die Regelung des Personenverkehrs zwischen

den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl.

Nr. 175/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 67/1990) gemäß Art. 7 des

Abkommens im Verhältnis zu Österreich mit

Wirksamkeit vom 18. Jänner 1990 für die Dauer von

drei Monaten ausgesetzt.

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