Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161_1986 AT

161. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 161. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation

für geistiges Eigentum haben folgende

weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen

zur Errichtung der Weltorganisation

für geistiges Eigentum (BGBl. Nr. 397/1973, letzte

Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 403/1983) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Angola 15. Jänner 1985

Bangladesh 11. Feber 1985

Haiti 2. August 1983

Honduras 15. August 1983

Neuseeland inklusive

Cook Inseln,

Niue und Tokelau 14. März 1984

Nikaragua 5. Feber 1985

Rwanda 3. November 1983

Sierra Leone 18. Feber 1986

Staaten: Datum der Hinterlegungder Beitrittsurkunde

Tansania 30. September 1983

Venezuela 23. August 1984

Zypern 26. Juli 1984

Nach weiterer Mitteilung des Generaldirektors

der Weltorganisation für geistiges Eigentum sind

gem. Artikel 17 (3) mit Wirksamkeit vom 1. Juni

1984 nachstehende Änderungen zum gegenständlichen

Übereinkommen in Kraft getreten

in Artikel 6 (2) iv wird „Dreijahres-" durch

„Zweijahres-" ersetzt,

in Artikel 6 (4) a wird „drei" durch „zwei"

ersetzt,

in Artikel 7 (2) (ii) und (iii) wird „Dreijahres-"

durch „Zweijahres-" ersetzt und

in Artikel 8 (3) wird der Absatz (iv) gelöscht.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →