161_1962
AT
161. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 7/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich).
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 161. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 7/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich).
1962_161_0 161. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 7/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich).
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(Übersetzung.)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 7/62
BESCHLUSS DES RATES NR. 7/1962
(Vom Rat in seiner 13. Sitzung am 2. Mai
1962 gefaßt)
BESCHLEUNIGUNG DES ZEITPLANS DES
ÜBEREINKOMMENS: ÖSTERREICH
DER RAT hat,
im Hinblick auf den Ratsbeschluß Nr. 22/
1961 Der Beschluß Nr. 22/1961 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist im BGBl. Nr. 55/1962 verlautbart worden. ,
BESCHLOSSEN
Das Datum 1. März 1962 in Artikel 3 Absatz
2(a) des Übereinkommens wird bezüglich
der Einfuhren nach Österreich durch das Datum
1. Juli 1962 ersetzt.