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161_1962 AT

161. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 7/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich).

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 161. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 7/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderung des Artikels 3 Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Durchführung der Beschleunigung des Zollabbau-Zeitplanes durch Österreich).

(Übersetzung.)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 7/62

BESCHLUSS DES RATES NR. 7/1962

(Vom Rat in seiner 13. Sitzung am 2. Mai

1962 gefaßt)

BESCHLEUNIGUNG DES ZEITPLANS DES

ÜBEREINKOMMENS: ÖSTERREICH

DER RAT hat,

im Hinblick auf den Ratsbeschluß Nr. 22/

1961 Der Beschluß Nr. 22/1961 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist im BGBl. Nr. 55/1962 verlautbart worden. ,

BESCHLOSSEN

Das Datum 1. März 1962 in Artikel 3 Absatz

2(a) des Übereinkommens wird bezüglich

der Einfuhren nach Österreich durch das Datum

1. Juli 1962 ersetzt.

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