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161_1959 AT

161. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 161. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter.

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen haben bisher nachstehende

Staaten das Zollabkommen über Behälter samt

Unterzeichnungsprotokoll vom 18. Mai 1956,

BGBl. Nr. 22/1958, ratifiziert beziehungsweise

sind diesem beigetreten

Staaten : Datum der Hinterlegung derRatifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Österreich 13. November 1957

Polen 6. Mai 1959

Spanien 21. Jänner 1959

Staaten : Datum der Hinterlegung derRatifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Ungarn 23. Juli 1957

Vereinigtes Königreich

von Großbritannien

und Nordirland 23. Mai 1958

Die Regierung der Volksrepublik Polen hat erklärt,

daß sie sich an Artikel 17 dieses Zollabkommens

nicht gebunden erachtet.

Die Regierung des Vereinigten Königreiches

von Großbritannien und Nordirland hat die

Ausdehnung des Geltungsbereiches dieses Zollabkommens

auf den Bezirk von Guernsey, die Insel

Man und Jersey bekanntgegeben.

Gemäß seinem Artikel 13 wird dieses Zollabkommen

am 4. August 1959 in Kraft treten.

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