161. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter.
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen haben bisher nachstehende
Staaten das Zollabkommen über Behälter samt
Unterzeichnungsprotokoll vom 18. Mai 1956,
BGBl. Nr. 22/1958, ratifiziert beziehungsweise
sind diesem beigetreten
Staaten : Datum der Hinterlegung derRatifikations- bzw. Beitrittsurkunde
Österreich 13. November 1957
Polen 6. Mai 1959
Spanien 21. Jänner 1959
Staaten : Datum der Hinterlegung derRatifikations- bzw. Beitrittsurkunde
Ungarn 23. Juli 1957
Vereinigtes Königreich
von Großbritannien
und Nordirland 23. Mai 1958
Die Regierung der Volksrepublik Polen hat erklärt,
daß sie sich an Artikel 17 dieses Zollabkommens
nicht gebunden erachtet.
Die Regierung des Vereinigten Königreiches
von Großbritannien und Nordirland hat die
Ausdehnung des Geltungsbereiches dieses Zollabkommens
auf den Bezirk von Guernsey, die Insel
Man und Jersey bekanntgegeben.
Gemäß seinem Artikel 13 wird dieses Zollabkommen
am 4. August 1959 in Kraft treten.