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161_1955 AT

161. Verordnung: Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, der Französischen Republik und des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 161. Verordnung: Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, der Französischen Republik und des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland.

Auf Grund des § 12 des Paßgesetzes 1951 in

der Fassung der Paßgesetznovelle 1954, BGBl.

Nr. 61/1954, wird im Einvernehmen mit dem

Bundeskanzleramt verordnet

§ 1. Die Staatsangehörigen der Vereinigten

Staaten von Amerika, der Französischen Republik

und des Vereinigten Königreiches von

Großbritannien und Nordirland bedürfen zum

Überschreiten der österreichischen Bundesgrenze

keines österreichischen Sichtvermerkes, sofern

sie sich durch einen gültigen Reisepaß ihres

Heimatstaates auszuweisen vermögen, sich nicht

länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten

und im Bundesgebiet keine Erwerbstätigkeit

ausüben.

§ 2. Wird mit einem der im § 1 genannten

Staaten in der Folge ein Abkommen über die

gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

abgeschlossen, verlieren die Bestimmungen des

§ 1 hinsichtlich der Staatsangehörigen des betreffenden

Staates mit dem Inkrafttreten dieses

Vertrages ihre Wirksamkeit.

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