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161_1948 AT

161. Verordnung: Bestimmung des Zeitpunktes des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des 2. Verstaatlichungsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 161. Verordnung: Bestimmung des Zeitpunktes des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des 2. Verstaatlichungsgesetzes.

Auf Grund des § 11, Abs. (2), und des § 14

des Bundesgesetzes vom 26. März 1947, B.G.Bl.

Nr. 81, über die Verstaatlichung der Elektrizitätswirtschaft

(2. Verstaatlichungsgesetz) wird

verordnet

Die Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des

2. Verstaatlichungsgesetzes sind für die Steirische

Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft,

Graz, am 26. Mai 1948 außer Kraft getreten.

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