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160_1991 AT

160. Verordnung: Änderung der Studienordnung Betriebswirtschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 160. Verordnung: Änderung der Studienordnung Betriebswirtschaft

Auf Grund des Bundesgesetzes über sozial- und

wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen,

BGBl. Nr. 57/1983, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 470/1990, in Verbindung

mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz,

BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 369/1990, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung vom 17. April 1984 über die

Studienordnung für die Studienrichtung Betriebswirtschaft

(Studienordnung Betriebswirtschaft),

BGBl. Nr. 173/1984, zuletzt geändert durch die

Verordnung BGBl. Nr. 460/1988, wird wie folgt

geändert

Artikel I

§ 1 Abs. 1 lautet

„§ 1. (1) Der Studienzweig „Betriebswirtschaft"

der betriebswirtschaftlichen Studienrichtung ist an

den Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Fakultäten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck

und Linz sowie an der Wirtschaftsuniversität Wien

einzurichten."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1991 in

Kraft. Der Studienplan auf Grund dieser Verordnung

kann bereits ab dem auf ihre Kundmachung

folgenden Tag erlassen werden; er darf jedoch

frühestens mit dem 1. Oktober 1991 in Kraft gesetzt

werden.

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