160_1986
AT
160. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 160. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1986_160_0 160. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung der belgischen Regierung ist
Finnland dem Übereinkommen über die gegenseitige
Anerkennung von Beschußzeichen für
Handfeuerwaffen (BGBl. Nr. 269/1971, letzte
Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 307/1980) mit Wirkung vom 27. Juni 1984 beigetreten.