160. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten
das Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft
der verheirateten Frau (BGBl. Nr. 238/1968, letzte
Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 83/1975) ratifiziert oder sind diesem
beigetreten
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitritts- oder Ratifikationsurkunde
Luxemburg 22. Juli 1977
Island 18. Oktober 1977
Mexiko 4. April 1979
Barbados 26. Oktober 1979
Ferner haben nachstehende Staaten erklärt, sich
an das Übereinkommen gebunden zu erachten, dessen
Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit
auf das Gebiet dieser Staaten ausgedehnt
worden war
Staaten: Datum der Erklärung
Lesotho 4. November 1974
Sambia 22. Jänner 1975
Bahamas 10. Juni 1976
Gekündigt wurde das Übereinkommen am
24. Dezember 1981 vom Vereinigten Königreich
von Großbritannien und Nordirland. Diese Kündigung
erstreckt sich auch auf nachstehende Gebiete
Jersey, Guernsey, Insel Man, St. Christopher-
Nevis, Anguilla, Bermuda, Britisches Territorium
im Indischen Ozean, Britische Jungfern-Inseln,
Cayman-Inseln, Falkland-Inseln, Gibraltar, Hongkong,
Montserrat, Pitcairn, St. Helena und abhängige
Gebiete, Turks- und Caicos-Inseln, Brunei
und Souveräne Stützpunkte Akrotiri und Dhekelia
auf der Insel Zypern.