160_1977
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160. Bundesgesetz: Leistung eines Beitrages zum Zinsensubventionskonto des Internationalen Währungsfonds
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 160. Bundesgesetz: Leistung eines Beitrages zum Zinsensubventionskonto des Internationalen Währungsfonds
1977_160_0 160. Bundesgesetz: Leistung eines Beitrages zum Zinsensubventionskonto des Internationalen Währungsfonds
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird
ermächtigt, am 29. April 1977 einen Beitrag in
Schilling im Gegenwert von 2300000 Sonderziehungsrechten
an das Zinsensubventionskonto
des Internationalen Währungsfonds zu leisten.
(2) Die Oesterreichische Nationalbank wird mit
der banktechnischen Durchführung dieser Beitragsleistung
betraut.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist der Bundesminister für Finanzen betraut.