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160_1977 AT

160. Bundesgesetz: Leistung eines Beitrages zum Zinsensubventionskonto des Internationalen Währungsfonds

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 160. Bundesgesetz: Leistung eines Beitrages zum Zinsensubventionskonto des Internationalen Währungsfonds

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird

ermächtigt, am 29. April 1977 einen Beitrag in

Schilling im Gegenwert von 2300000 Sonderziehungsrechten

an das Zinsensubventionskonto

des Internationalen Währungsfonds zu leisten.

(2) Die Oesterreichische Nationalbank wird mit

der banktechnischen Durchführung dieser Beitragsleistung

betraut.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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