160_1976
AT
160. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1975/76
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 160. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1975/76
1976_160_0 160. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1975/76
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des
§ 34 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 330/1971, 335/1973 und 182/1974
wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
An den folgenden Lehranstalten ist im Studienjahr
1975/76 höchstens die nachstehende
Anzahl von Begabtenstipendien zu vergeben