Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
160_1976 AT

160. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1975/76

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 160. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1975/76

Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des

§ 34 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 330/1971, 335/1973 und 182/1974

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

An den folgenden Lehranstalten ist im Studienjahr

1975/76 höchstens die nachstehende

Anzahl von Begabtenstipendien zu vergeben

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →