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160_1970 AT

160. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 160. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens

Nach Mitteilung der Belgischen Botschaft in

Wien sind dem Abkommen über die Errichtung

eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem

Gebiete des Zollwesens (BGBl. Nr. 165/1955,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 144/1967) Argentinien, Ceylon,

Cypern, Ghana, Korea, Paraguay, Peru,

Rumänien und Ungarn beigetreten.

Ferner hat die Zentralafrikanische Republik

das Abkommen am 31. März 1967 gekündigt.

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