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160_1969 AT

160. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 5/1969 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 160. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 5/1969 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 5/69

BESCHLUSS DES RATES Nr. 5/1969

(In der 10. gemeinsamen Sitzung am

27. März 1969 gefaßt)

ABÄNDERUNG DER BEILAGE I ZU

ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Beschluß des Rates Nr. 4/1968 Verlautbart unter BGBl. Nr. 247/1968 und

Nr. 424/1968. bleibt

bis 1. Mai 1970 in Kraft.

2. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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