160_1960
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160. Verordnung: Abänderung der Verordnung zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 160. Verordnung: Abänderung der Verordnung zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika.
1960_160_0 160. Verordnung: Abänderung der Verordnung zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika.
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Auf Grund des § 89 Abs. 3 Z. 1 des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes, BGBl.
Nr. 189/1955, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses
des Nationalrates verordnet
Die Verordnung des Bundesministeriums für
soziale Verwaltung vom 14. März 1956, BGBl.
Nr. 63, zur Wahrung der Gegenseitigkeit für
die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung
gegenüber den Vereinigten Staaten von
Amerika wird abgeändert wie folgt
Im § 1 sind die Worte „mit Ausnahme des
Knappschaftssoldes und des Bergmannstreuegeldes"
durch die Worte „mit Ausnahme der vorzeitigen
Alters(Knappschaftsalters)rente bei Arbeitslosigkeit,
des Knappschaftssoldes und des
Bergmannstreuegeldes" zu ersetzen.