160_1959
AT
160. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften in die internationale Kontrolle, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften fallen, durch weitere Staaten.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 160. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften in die internationale Kontrolle, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften fallen, durch weitere Staaten.
1959_160_0 160. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften in die internationale Kontrolle, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften fallen, durch weitere Staaten.
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben bis zum 7. Mai 1959
folgende weitere Staaten das Protokoll, betreffend
die Einbeziehung von Suchtgiften in die
internationale Kontrolle, welche nicht in den
Bereich des Übereinkommens vom 13. Juli 1931
zur Beschränkung der Herstellung und Regelung
der Verteilung von Suchtgiften fallen, in der
durch das in Lake Success am 11. Dezember 1946
unterzeichnete Protokoll abgeänderten Fassung,
angenommen
Dominikanische Republik, Ghana, Jordanien,
Malaya, Marokko, Spanien, Ukraine und Ungarn.