Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
15_1971 AT

15. Verordnung: Ausnahme der Bediensteten des Mühlenfonds von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 15. Verordnung: Ausnahme der Bediensteten des Mühlenfonds von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948

Auf Grund des § 1 Abs. 5 des Vertragsbedienstetengesetzes

1948, BGBl. Nr. 86, wird verordnet

Die Bediensteten des Mühlenfonds (§§ 6 ff.

des Mühlengesetzes 1965, BGBl. Nr. 24) werden

von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes

1948 ausgenommen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →