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15_1970 AT

15. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1969 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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BGBlPdf 15. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1969 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 9/69

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES

Nr. 9/1969

(In der 31. gemeinsamen Sitzung am 23. Oktober

1969 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGES D DES

ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 des EFTA-

Übereinkommens,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 15/1969 Der Beschluß Nr. 15/1969 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl.

Nr. H/1970 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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