Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
15_1963 AT

15. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Vordienstzeitenverordnung 1957 durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 15. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Vordienstzeitenverordnung 1957 durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Artikel 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 sowie

§ 60 Abs. 2 und § 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem

Erkenntnis vom 17. Oktober 1962, V 8/10/62

— zugestellt am 28. Dezember 1962 —, die

a) im § 2 Abs. 2 der Vordienstzeitenverordnung

1957, BGBl. Nr. 228, enthaltenen

Worte „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt",

b) im § 2 Abs. 4 der Vordienstzeitenverordnung

1957 enthaltenen Worte „im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzleramt und

dem Bundesministerium für Finanzen",

c) im § 4 Abs. 2 zweiter Satz der Vordienstzeitenverordnung

1957 enthaltenen Worte

„im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt"

als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des

31. März 1963 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →