15. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 23/1960 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhanges D zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung.)
EUROPÄISCHE
FREIHANDELSASSOZIATION
DC 23/60
1 Anlage
BESCHLUSS DES RATES Nr. 23/1960
(Vom Rat in seiner 21. Sitzung am 17. November
1960 gefaßt)
ABÄNDERUNG DES ANHANGES D ZUM
ÜBEREINKOMMEN
DER RAT hat,
gestützt auf die Bestimmungen des Artikels 21
Absatz 1 des Übereinkommens und
unter Berücksichtigung des Berichtes des Handelsexpertenkomitees
(EFTA/CTE 2/60),
BESCHLOSSEN
1. Anhang D zum Übereinkommen wird in
der englischen und französischen Fassung gemäß
Anlage zu diesem Beschluß abgeändert.
2. Diese Abänderung tritt sofort in Kraft.
3. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.
EUROPÄISCHE
FREIHANDELSASSOZIATION
Anlage zu DC 23/60
ABÄNDERUNG DES ANHANGES D ZUM
ÜBEREINKOMMEN
Kapitel 17
ex 17.04 Statt „%" ist „Gewichtsprozent"
zu setzen.