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15_1961 AT

15. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 23/1960 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhanges D zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 15. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 23/1960 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhanges D zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

(Übersetzung.)

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

DC 23/60

1 Anlage

BESCHLUSS DES RATES Nr. 23/1960

(Vom Rat in seiner 21. Sitzung am 17. November

1960 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGES D ZUM

ÜBEREINKOMMEN

DER RAT hat,

gestützt auf die Bestimmungen des Artikels 21

Absatz 1 des Übereinkommens und

unter Berücksichtigung des Berichtes des Handelsexpertenkomitees

(EFTA/CTE 2/60),

BESCHLOSSEN

1. Anhang D zum Übereinkommen wird in

der englischen und französischen Fassung gemäß

Anlage zu diesem Beschluß abgeändert.

2. Diese Abänderung tritt sofort in Kraft.

3. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

Anlage zu DC 23/60

ABÄNDERUNG DES ANHANGES D ZUM

ÜBEREINKOMMEN

Kapitel 17

ex 17.04 Statt „%" ist „Gewichtsprozent"

zu setzen.

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