Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
15_1946 AT

15. Gesetz: Uniform-Verbotsgesetz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 15. Gesetz: Uniform-Verbotsgesetz.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Tragen von Uniformen der deutschen

Wehrmacht ist verboten.

§ 2. Zuwiderhandeln gegen das Verbot des § 1

wird als Übertretung vom Gericht mit Geld bis

zu 2000 S oder mit Arrest bis zu zwei Monaten

bestraft.

§ 3. (1) Dieses Gesetz tritt am 13. Jänner 1946

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das

Bundesministerium für Justiz betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →