15_1946
AT
15. Gesetz: Uniform-Verbotsgesetz.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 15. Gesetz: Uniform-Verbotsgesetz.
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Das Tragen von Uniformen der deutschen
Wehrmacht ist verboten.
§ 2. Zuwiderhandeln gegen das Verbot des § 1
wird als Übertretung vom Gericht mit Geld bis
zu 2000 S oder mit Arrest bis zu zwei Monaten
bestraft.
§ 3. (1) Dieses Gesetz tritt am 13. Jänner 1946
in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das
Bundesministerium für Justiz betraut.