159. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Sambia am 16. Juni 1975 seine
Kontinuitätserklärung zum Wiener Übereinkommen
über diplomatische Beziehungen (BGBl.
Nr. 66/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 386/1985) hinterlegt.
Sambia hat am 16. Oktober 1985 zum genannten
Übereinkommen nachstehende Erklärung abgegeben
„(Die Regierung von Sambia) wünscht nicht,
daß die Vorbehalte und Erklärungen, die vom Vereinigten
Königreich in bezug auf gewisse Vorbehalte
und Erklärungen zu den Artikeln 27 (3), 37
(2) und 11 (1) des genannten Übereinkommens
abgefaßt wurden, beibehalten werden."
Nach eingeführter Praxis wird Sambia ab dem
Datum als Mitglied des Übereinkommens betrachtet,
ab dem es die Verantwortung für seine internationalen
Beziehungen übernahm.