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159_1986 AT

159. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 159. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Sambia am 16. Juni 1975 seine

Kontinuitätserklärung zum Wiener Übereinkommen

über diplomatische Beziehungen (BGBl.

Nr. 66/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 386/1985) hinterlegt.

Sambia hat am 16. Oktober 1985 zum genannten

Übereinkommen nachstehende Erklärung abgegeben

„(Die Regierung von Sambia) wünscht nicht,

daß die Vorbehalte und Erklärungen, die vom Vereinigten

Königreich in bezug auf gewisse Vorbehalte

und Erklärungen zu den Artikeln 27 (3), 37

(2) und 11 (1) des genannten Übereinkommens

abgefaßt wurden, beibehalten werden."

Nach eingeführter Praxis wird Sambia ab dem

Datum als Mitglied des Übereinkommens betrachtet,

ab dem es die Verantwortung für seine internationalen

Beziehungen übernahm.

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