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159_1977 AT

159. Bundesgesetz: Änderung des Stärkegesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 159. Bundesgesetz: Änderung des Stärkegesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Stärkegesetz, BGBl. Nr. 218/1967, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 150/1969,

463/1971 und 154/1976 wird wie folgt geändert

1. Der § 1 Abs. 3 hat zu lauten

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Mai 1977

in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund der Bestimmungen

dieses Bundesgesetzes können bereits von

dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen

werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens

mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt

in Kraft gesetzt werden.

(3) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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