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159_1975 AT

159. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der statistische Erhebungen über den Stand und die Entwicklung der industriellen Gütererzeugung angeordnet werden, und der Verordnung, mit der statistische Erhebungen über die Auftragsbestände und die Auftragseingänge in der Industrie angeordnet werden

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 159. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der statistische Erhebungen über den Stand und die Entwicklung der industriellen Gütererzeugung angeordnet werden, und der Verordnung, mit der statistische Erhebungen über die Auftragsbestände und die Auftragseingänge in der Industrie angeordnet werden

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes

1965, BGBl. Nr. 91, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 4. November

1969, BGBl. Nr. 406, mit der statistische Erhebungen

über den Stand und die Entwicklung

der industriellen Gütererzeugung angeordnet werden,

wird wie folgt geändert

§ 2 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Die Industriestatistik umfaßt alle der Sektion

Industrie der Bundeskammer der gewerblichen

Wirtschaft angehörenden Betriebe (mit

Ausnahme jener des Fachverbandes der Sägeindustrie

und des Fachverbandes der Bauindustrie),

die mit der Erzeugung, Reparatur, Montage

oder Instandhaltung von Sachgütern befaßt

sind oder Dienstleistungen erbringen."

Artikel II

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 11. Juli 1972,

BGBl. Nr. 301, mit der statistische Erhebungen

über die Auftragsbestände und die Auftragseingänge

in der Industrie angeordnet werden, wird

wie folgt geändert

§ 2 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Die Erhebungen erstrecken sich auf alle der

Sektion Industrie der Bundeskammer der gewerblichen

Wirtschaft angehörenden Betriebe mit 50

und mehr unselbständig Beschäftigten mit Ausnahme

der Betriebe des Bergbaues und jener der

Fachverbände der Erdölindustrie, der Filmindustrie,

der Sägeindustrie, der Nahrungs- und Genußmittelindustrie,

der Bauindustrie sowie der

Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen."

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1975 in

Kraft.

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