159. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der statistische Erhebungen über den Stand und die Entwicklung der industriellen Gütererzeugung angeordnet werden, und der Verordnung, mit der statistische Erhebungen über die Auftragsbestände und die Auftragseingänge in der Industrie angeordnet werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes
1965, BGBl. Nr. 91, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 4. November
1969, BGBl. Nr. 406, mit der statistische Erhebungen
über den Stand und die Entwicklung
der industriellen Gütererzeugung angeordnet werden,
wird wie folgt geändert
§ 2 Abs. 1 hat zu lauten
„(1) Die Industriestatistik umfaßt alle der Sektion
Industrie der Bundeskammer der gewerblichen
Wirtschaft angehörenden Betriebe (mit
Ausnahme jener des Fachverbandes der Sägeindustrie
und des Fachverbandes der Bauindustrie),
die mit der Erzeugung, Reparatur, Montage
oder Instandhaltung von Sachgütern befaßt
sind oder Dienstleistungen erbringen."
Artikel II
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 11. Juli 1972,
BGBl. Nr. 301, mit der statistische Erhebungen
über die Auftragsbestände und die Auftragseingänge
in der Industrie angeordnet werden, wird
wie folgt geändert
§ 2 Abs. 1 hat zu lauten
„(1) Die Erhebungen erstrecken sich auf alle der
Sektion Industrie der Bundeskammer der gewerblichen
Wirtschaft angehörenden Betriebe mit 50
und mehr unselbständig Beschäftigten mit Ausnahme
der Betriebe des Bergbaues und jener der
Fachverbände der Erdölindustrie, der Filmindustrie,
der Sägeindustrie, der Nahrungs- und Genußmittelindustrie,
der Bauindustrie sowie der
Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen."
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit 1. April 1975 in
Kraft.