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159_1970 AT

159. Kundmachung: Aufhebung eines Satzes der Verordnung der Bundesregierung, womit die Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer erlassen werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 159. Kundmachung: Aufhebung eines Satzes der Verordnung der Bundesregierung, womit die Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer erlassen werden

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

den Bestimmungen der §§ 60 Abs. 2 und

61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof- hat mit Erkenntnis

vom 17. März 1970, V 16/69 — dem

Bundeskanzleramt zugestellt am 5. Mai 1970 —

den § 2 Abs. 2 letzter Satz der Verordnung der

Bundesregierung vom 30. Oktober 1956, womit

die Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer

erlassen werden (ADV), als gesetzwidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tag der Kundmachung

in Kraft.

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