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159_1967 AT

159. Bundesgesetz: 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1967

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 159. Bundesgesetz: 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1967

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Aus Anlaß der mit Wirkung vom 1. April

1967 erfolgten Erhöhung der Reisegebühren und

sonstiger Nebengebühren für öffentlich Bedienstete,

für die der Bund den Gehaltsaufwand trägt,

werden Überschreitungen der für die Verrechnung

dieser Reise- und Nebengebühren in Frage

kommenden Ausgabenansätze des Bundesfinanzgesetzes

für das Jahr 1967, BGBl. Nr. 1 in der

Fassung BGBl. Nr. 80, im Gesamtbetrage von

179,185.000 S genehmigt.

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten

Überschreitungen ist bei den folgenden Ansätzen

sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe

zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb

ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für

Finanzen betraut.

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