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159_1964 AT

159. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und Truppendienstzulage.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 159. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage, der Wachdienstzulage und Truppendienstzulage.

Auf Grund des § 51 b des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung der

Gehaltsüberleitungsgesetz-Novelle 1956, BGBl.

Nr. 55, wird verordnet

Artikel I.

§ 1 Abs. 2 der Verordnung der Bundesregierung

vom 5. November 1957, BGBl. Nr. 229,

über die Gewährung von Ruhegenußzulagen und

Versorgungszulagen auf Grund der Exekutivdienstzulage,

der Wachdienstzulage und der

Truppendienstzulage in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 182/1960, BGBl. Nr. 180/

1961, BGBl. Nr. 205/1963 und BGBl. Nr. 338/

1963 hat zu lauten

Artikel II.

Diese Verordnung tritt am 1. August 1964

in Kraft.

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