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159_1954 AT

159. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit des Bundes und der Länder, Maßnahmen zur Erleichterung der Familiengründung und zur Hebung der Geburtenfreudigkeit durch Gewährung von Familienbeihilfen zu treffen.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 159. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit des Bundes und der Länder, Maßnahmen zur Erleichterung der Familiengründung und zur Hebung der Geburtenfreudigkeit durch Gewährung von Familienbeihilfen zu treffen.

Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender

Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof

die Feststellung seines Erkenntnisses

vom 21. Juni 1954, K II — 3, 4/54/17, zusammengefaßt

hat

„Maßnahmen zur Erleichterung der Familiengründung

und zur Hebung der Geburtenfreudigkeit

durch Gewährung von Familienbeihilfen

fallen unter den Kompetenztatbestand: ,Bevölkerungspolitik'

des Art. 12 Abs. 1 Z. 2 Bundes-

Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929."

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