159_1954
AT
159. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit des Bundes und der Länder, Maßnahmen zur Erleichterung der Familiengründung und zur Hebung der Geburtenfreudigkeit durch Gewährung von Familienbeihilfen zu treffen.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 159. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit des Bundes und der Länder, Maßnahmen zur Erleichterung der Familiengründung und zur Hebung der Geburtenfreudigkeit durch Gewährung von Familienbeihilfen zu treffen.
1954_159_0 159. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit des Bundes und der Länder, Maßnahmen zur Erleichterung der Familiengründung und zur Hebung der Geburtenfreudigkeit durch Gewährung von Familienbeihilfen zu treffen.
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Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender
Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof
die Feststellung seines Erkenntnisses
vom 21. Juni 1954, K II — 3, 4/54/17, zusammengefaßt
hat
„Maßnahmen zur Erleichterung der Familiengründung
und zur Hebung der Geburtenfreudigkeit
durch Gewährung von Familienbeihilfen
fallen unter den Kompetenztatbestand: ,Bevölkerungspolitik'
des Art. 12 Abs. 1 Z. 2 Bundes-
Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929."