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158_2002 AT

158. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 158. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

Auf Grund des § 13k Abs. 4 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 414/1972, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 wird verordnet

§ 1. Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche

das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a

Abs. 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 2002 in Kraft.

(2) Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2002/04 bis 2002/11 anzuwenden. Der Zuschlagszeitraum

umfasst die Kalenderwoche, in die der Erste des Monats fällt und die folgenden vollen Kalenderwochen

des Monats.

BGBlPdf 158. Kundmachung: Berichtigung der Multilateralen Vereinbarung M120 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von ungereinigten leeren Kraftstofftanks für Luftfahrzeuge

Die Kundmachung der Multilateralen Vereinbarung M120 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die

Beförderung von ungereinigten leeren Kraftstofftanks für Luftfahrzeuge (BGBl. III Nr. 35/2002) wird wie

folgt berichtigt

In der authentischen englischen Sprachfassung ist im Punkt 4 letzter Satz die Wortfolge „marginal

2010 and 10 602 of ADR M120“ durch „section 1.5.1 ADR M120“ zu ersetzen.

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