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158_1989 AT

158. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 158. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn — Anschlußstelle Ebreichsdorf/West im Bereich der Marktgemeinde Ebreichsdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Die Anschlußstelle Ebreichsdorf/West der A 3

Südost Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde

Ebreichsdorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen

der Anschlußstelle Ebreichsdorf/West liegen

zwischen km 16,84 und km 17,48 des mit Verordnung

vom 4. November 1981, BGBl. Nr. 495, festgelegten

Abschnittes der A 3 Südost Autobahn und

stellen die Verbindung von und zur B 210 Badener

Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten,

beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Marktgemeinde Ebreichsdorf

aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A3/

4-84 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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