158. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Die Anschlußstelle Ebreichsdorf/West der A 3
Südost Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde
Ebreichsdorf wie folgt bestimmt
Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen
der Anschlußstelle Ebreichsdorf/West liegen
zwischen km 16,84 und km 17,48 des mit Verordnung
vom 4. November 1981, BGBl. Nr. 495, festgelegten
Abschnittes der A 3 Südost Autobahn und
stellen die Verbindung von und zur B 210 Badener
Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten,
beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
sowie bei der Marktgemeinde Ebreichsdorf
aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A3/
4-84 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.