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158_1971 AT

158. Kundmachung: Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 158. Kundmachung: Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

Auf Grund des Art. 60 Abs. 4 des Bundes-

Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 in

Verbindung mit § 22 des Bundespräsidentenwahlgesetzes

1971, BGBl. Nr. 57, wird kundgemacht

Das Bundesvolk hat in dem am 25. April 1971

stattgefundenen Wahlgang Franz Jonas

zum Bundespräsidenten der Republik Österreich

wiedergewählt.

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