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157_1980 AT

157. Kundmachung: Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 157. Kundmachung: Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, in der

Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977,

BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten

Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen

der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

und Stahl in sieben Sprachen von der Registrierung

nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen

sind.

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