157_1980
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157. Kundmachung: Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 157. Kundmachung: Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
1980_157_0 157. Kundmachung: Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, in der
Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977,
BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten
Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle
und Stahl in sieben Sprachen von der Registrierung
nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen
sind.