157_1973
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157. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung durch die Schweiz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 157. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung durch die Schweiz
1973_157_0 157. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung durch die Schweiz
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Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige
Angelegenheiten der Niederlande hat die
Schweiz ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen
zur Befreiung ausländischer öffentlicher
Urkunden von der Beglaubigung (BGBl.
Nr. 27/1968, letzte Kundmachung betreffend den
Geltungsbereich BGBl. Nr. 420/1972) am 10. Jänner
1973 hinterlegt.
Ferner hat die Schweiz erklärt, daß zur Ausstellung
der Apostille nach Art. 3 des Übereinkommens
folgende Behörden zuständig sind