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157_1973 AT

157. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung durch die Schweiz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 157. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung durch die Schweiz

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige

Angelegenheiten der Niederlande hat die

Schweiz ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen

zur Befreiung ausländischer öffentlicher

Urkunden von der Beglaubigung (BGBl.

Nr. 27/1968, letzte Kundmachung betreffend den

Geltungsbereich BGBl. Nr. 420/1972) am 10. Jänner

1973 hinterlegt.

Ferner hat die Schweiz erklärt, daß zur Ausstellung

der Apostille nach Art. 3 des Übereinkommens

folgende Behörden zuständig sind

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