157_1967
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157. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 157. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
1967_157_0 157. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
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Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen sind die Niederlande am
14. September 1965 der Konvention über die
Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
vom 9. Dezember 1948 (BGBl. Nr. 91/1958,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 67/1964) beigetreten.
Ferner hat Obervolta die Erklärung abgegeben,
sich an diese Konvention gebunden zu erachten,
deren Geltung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit
auf das Gebiet dieses Staates ausgedehnt
worden war.