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157_1967 AT

157. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 157. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen sind die Niederlande am

14. September 1965 der Konvention über die

Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

vom 9. Dezember 1948 (BGBl. Nr. 91/1958,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 67/1964) beigetreten.

Ferner hat Obervolta die Erklärung abgegeben,

sich an diese Konvention gebunden zu erachten,

deren Geltung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit

auf das Gebiet dieses Staates ausgedehnt

worden war.

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