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156_1982 AT

156. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 156. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.

Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen, soweit es sich um Waren

der Anlage A 2 und B 2 des Außenhandelsgesetzes

1968 handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974,

BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter

zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form, zuletzt geändert mit

Verordnung BGBl. Nr. 64/1982, wird wie folgt

geändert

1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert

Nach „Dänemark (einschließlich der Färöer)"

wird „Djibouti" eingefügt.

Unter den abhängigen Gebieten Frankreichs hat

der Begriff „Französisches Territorium der Afars

und Issas (Französisch-Somaliland)" zu entfallen.

2. Die Anlage 3 (Einfuhr) wird wie folgt geändert

3. Die Anlage 5 wird wie folgt geändert

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1982 in

Kraft.

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