156_1980
AT
156. Kundmachung: Das von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften angenommene Emblem
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 156. Kundmachung: Das von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften angenommene Emblem
1980_156_0 156. Kundmachung: Das von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften angenommene Emblem
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, in der
Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977,
BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte,
von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
angenommene Emblem in drei Ausführungsformen
von der Registrierung nach dem
Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.