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156_1980 AT

156. Kundmachung: Das von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften angenommene Emblem

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 156. Kundmachung: Das von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften angenommene Emblem

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, in der

Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977,

BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte,

von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

angenommene Emblem in drei Ausführungsformen

von der Registrierung nach dem

Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

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