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156_1975 AT

156. Verordnung: Änderung der Studienordnung für die Studienrichtung Architektur an der Hochschule für angewandte Kunst in Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 156. Verordnung: Änderung der Studienordnung für die Studienrichtung Architektur an der Hochschule für angewandte Kunst in Wien

Auf Grund der §§ 1, 4, 5, 7, 8 und 15 bis 21

des Bundesgesetzes vom 10. Juli 1969, BGBl.

Nr. 290, über technische Studienrichtungen in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 329/

1971, in Verbindung mit den Bestimmungen des

Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl.

Nr. 177/1966, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Wissenschaft und Forschung vom 1. Feber 1974,

BGBl. Nr. 125, über die Studienordnung für

die Studienrichtung Architektur an der Hochschule

für angewandte Kunst in Wien wird wie

folgt geändert

1. § 4 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) In den vier Semestern des ersten Studienabschnittes

sind nach Maßgabe des Studienplanes

unter Berücksichtigung der an der Hochschule

vorhandenen Studieneinrichtungen 160 bis

182 Wochenstunden zu inskribieren. Die Zahl der

inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester

mindestens 20 zu betragen."

2. § 4 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Während des ersten Studienabschnittes

sind in den folgenden Prüfungsfächern zu inskribieren

3. § 8 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) In den sechs Semestern des zweiten Studienabschnittes

sind nach Maßgabe des Studienplanes

unter Berücksichtigung der an der Hochschule

vorhandenen Studieneinrichtungen 212 bis

242 Wochenstunden zu inskribieren. Die Zahl

der inskribierten Wochenstunden hat in jedem Semester

mindestens zehn zu betragen."

4. § 8 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Während des zweiten Studienabschnittes

sind in den folgenden Prüfungsfächern zu inskribieren

5. § 9 Abs. 1 lit. d hat zu lauten

„d) Tragwerkslehre (Stahl- und Holzbau) II."

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