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156_1973 AT

156. Verordnung: Allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung im Straßenverkehr anläßlich der Oster- und Pfingstfeiertage 1973

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 156. Verordnung: Allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung im Straßenverkehr anläßlich der Oster- und Pfingstfeiertage 1973

Auf Grund des § 20 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet

§ 1. Die Lenker von Fahrzeugen dürfen in

der Zeit

a) von Freitag, dem 20. April 1973, 6 Uhr,

bis Montag, dem 23. April 1973, 24 Uhr,

und

b) von Freitag, dem 8. Juni 1973, 6 Uhr, bis

Montag, dem 11. Juni 1973, 24 Uhr,

auf allen Straßen — ausgenommen auf Autobahnen

— nicht schneller als 100 km/h fahren.

§ 2. Rechtsvorschriften, auf Grund deren die

Lenker von Fahrzeugen mit einer geringeren als

der in § 1 verfügten Geschwindigkeit zu fahren

haben, bleiben unberührt.

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