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156_1969 AT

156. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates durch Malta sowie die Ergänzung des Anhanges durch Italien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 156. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates durch Malta sowie die Ergänzung des Anhanges durch Italien

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates hat Malta das Europäische Abkommen

über die Regelung des Personenverkehrs

zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates

(BGBl. Nr. 175/1958, letzte Kundmachung BGBl.

Nr. 108/1967) ratifiziert. Das Abkommen ist für

Malta am 1. Juni 1968 in Kraft getreten.

Malta hat gemäß Artikel 11 des Abkommens

nachstehende Liste von Ausweisdokumenten zur

Anfügung an den Anhang zum erwähnten Abkommen

vorgelegt

Von den Vertragschließenden Parteien des

erwähnten Abkommens sind keine Einwendungen

gegen die Liste erhoben worden. Diese Liste

gilt daher gemäß Artikel 11 des Abkommens

dem Anhang angefügt.

Nach einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs

des Europarates hat Italien die im Anhang

zu diesem Abkommen kundgemachte Liste

von Ausweisdokumenten (letzte Fassung BGBl.

Nr. 108/1967) wie folgt ergänzt

Das vorerwähnte Ausweisdokument, welches

seit 1. April 1968 ausgestellt wird, gilt gemäß

Artikel 11 des Abkommens mit Wirkung vom

13. Feber 1969 dem Anhang angefügt.

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