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156_1968 AT

156. Verordnung: Umlegung von Teilen der Thayatal Straße im Bereich der Gemeinden Zabernreith und Eibenstein auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 156. Verordnung: Umlegung von Teilen der Thayatal Straße im Bereich der Gemeinden Zabernreith und Eibenstein auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Straßenteilstücke der Thayatal Straße im

Bereich der Gemeinden Zabernreith und Eibenstein

von

km 4,210 (alt) bis km 5,230 (alt),

km 6,010 (alt) bis km 6,525 (alt),

km 6,620 (alt) bis km 6,780 (alt),

km 6,850 (alt) bis km 7,064 (alt),

km 7,360 (alt) bis km 7,460 (alt),

km 7,595 (alt) bis km 7,890 (alt),.

km 8,080 (alt) bis km 8,180 (alt),

km 8,750 (alt) bis km 9,960 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke

als Bundesstraße aufgelassen.

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