156_1968
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156. Verordnung: Umlegung von Teilen der Thayatal Straße im Bereich der Gemeinden Zabernreith und Eibenstein auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 156. Verordnung: Umlegung von Teilen der Thayatal Straße im Bereich der Gemeinden Zabernreith und Eibenstein auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1968_156_0 156. Verordnung: Umlegung von Teilen der Thayatal Straße im Bereich der Gemeinden Zabernreith und Eibenstein auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Straßenteilstücke der Thayatal Straße im
Bereich der Gemeinden Zabernreith und Eibenstein
von
km 4,210 (alt) bis km 5,230 (alt),
km 6,010 (alt) bis km 6,525 (alt),
km 6,620 (alt) bis km 6,780 (alt),
km 6,850 (alt) bis km 7,064 (alt),
km 7,360 (alt) bis km 7,460 (alt),
km 7,595 (alt) bis km 7,890 (alt),.
km 8,080 (alt) bis km 8,180 (alt),
km 8,750 (alt) bis km 9,960 (alt)
werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke
umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke
als Bundesstraße aufgelassen.