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156_1967 AT

156. Kundmachung: Beitritt Tunesiens und Algeriens zur Konvention, betreffend die Schaffung eines Internationalen Verbandes für Veröffentlichung der Zolltarife samt Abänderungsprotokoll

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 156. Kundmachung: Beitritt Tunesiens und Algeriens zur Konvention, betreffend die Schaffung eines Internationalen Verbandes für Veröffentlichung der Zolltarife samt Abänderungsprotokoll

Nach Mitteilungen der Belgischen Regierung

sind Tunesien und Algerien am 30. April 1962

beziehungsweise am 29. September 1966 der Konvention

vom 5. Juli 1890, betreffend die Schaffung

eines Internationalen Verbandes für Veröffentlichung

der Zolltarife samt Abänderungsprotokoll

(StGBl. Nr. 304/1920 beziehungsweise

BGBl. Nr. 218/1951, letzte Kundmachung über

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 241/1959) beigetreten.

Die Konvention samt Abänderungsprotokoll

ist für Tunesien am 9. Juni 1962, für Algerien am

1. Jänner 1967 in Kraft getreten.

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