155_1996
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155. Verordnung: Aufhebung der Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren betreffend die von den bosnischen Serben kontrollierten Gebiete
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 155. Verordnung: Aufhebung der Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren betreffend die von den bosnischen Serben kontrollierten Gebiete
1996_155_0 155. Verordnung: Aufhebung der Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren betreffend die von den bosnischen Serben kontrollierten Gebiete
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Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1995, BGBl. Nr. 172/1995, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen unter gleichzeitiger Antragstellung an den
Hauptausschuß des Nationalrates verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht
der Aus- und Einfuhr von Waren betreffend die von den bosnischen Serben kontrollierten Gebiete,
BGBl. Nr. 823/1995, wird aufgehoben.