155_1995
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155. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 155. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
1995_155_0 155. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
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Zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen, zuletzt geändert durch BGBl. Nr 813/1993, wird in Verbindung mit dem Punzierungsgesetz, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 113/1994, verordnet
Der Anhang A der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1988, wird wie folgt geändert
Nach Punkt X. ist folgender Punkt XI. anzufügen.
„XI. Amtszeichen des ermächtigten Punzierungsamtes der Tschechischen Republik