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155_1995 AT

155. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 155. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen, zuletzt geändert durch BGBl. Nr 813/1993, wird in Verbindung mit dem Punzierungsgesetz, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 113/1994, verordnet

Der Anhang A der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1988, wird wie folgt geändert

Nach Punkt X. ist folgender Punkt XI. anzufügen.

„XI. Amtszeichen des ermächtigten Punzierungsamtes der Tschechischen Republik

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